BÖP

Qualitätsverfahren einreichen

Wer darf welche Verfahren einreichen?

Alle AutorInnen von organistionsdiagnostischen Verfahren zur Messung psychischer Belastung, die wissenschaftlich-testheoretische Anforderungen der Testkonstruktion eingehalten haben, können ihr Verfahren hier einzureichen und der Öffentlichkeit vorstellen.

  • Nachdem die AutorInnen bzw. UrheberInnen der hier eingereichten Verfahren mit ihrer Unterschrift die Angaben zur Verfahrenskonstruktion bestätigen, können nur die für die Verfahrenserstellung verantwortlichen AutorInnen dieser Verfahren selbst eine Einreichung vornehmen bzw. eine solche Unterschrift leisten.
  • Herausgeber, Verlage oder Lizenznehmer können aus rechtlichen Gründen nicht für die AutorInnen die Haftung übernehmen. Sie können aber die AutorInnen auf die Möglichkeit einer solchen Einreichung hinweisen und sie dabei unterstützen.
  • Von einem Verfahren kann es nur eine gültige Version geben, nämlich die von den Autor/innen generierte und legitimierte Fassung. Sind von einem Verfahren unter dem gleichen Namen mehrere Fassungen im Verkehr, so entscheiden die Autor/innen darüber, welches die gültige Version ist. Zu einem Verfahren mit dem gleichen Namen dürfen nicht mehrere gültige Versionen existieren, weil dies nicht mit dem testtheoretischen Gütekriterium der „Objektivität“ vereinbar ist (Vorgabe-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität muss immer in der gleichen Weise gegeben sein). In der Folge bedeutet das auch, dass etwaige weitere im Umlauf befindliche Versionen eines hier eingereichten Verfahrens aus fachlicher und rechtlicher Sicht keine Legitimation und Gültigkeit haben.