BÖP

PsyBel Expert Qualitätsverfahren

Kriterien für Qualitätsverfahren

Es sind hier ausschließlich organisationsdiagnostische Verfahren zu finden, deren Entwicklung nach testtheoreterisch-wissenschaftlichen Standards psychologischer Verfahrenskonstruktion erfolgte und die inhaltlich zur Messung psychischer Belastung geeignet sind:

  • In der Regel ist diese Form der Qualitätssicherung am ehesten bei Fragebögen mit standardisierter Vorgabe, Auswertung und Interpretation zu finden und zu gewährleisten.
  • Gruppenverfahren und Beobachtungsverfahren sind hier nur dann zu finden, wenn sie gleichfalls nach testtheoretischen Standards entwickelt wurden. Dabei muss aber auch festgestellt werden, dass die Anwendung dieser Verfahren sehr stark von den Testleitern abhängig und es bei diesen Verfahren daher kaum möglich ist, das Gütekriterium der Objektivität (Vorgabe-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität) zu gewährleisten.

Alle Autor/innen eines wissenschaftlich-qualitätsgesicherten Verfahrens zur Messung psychischer Belastung können das Verfahren hier nach den gleichen und transparenten Kriterien einreichen. Bedingung für die Veröffentlichung in dieser Liste ist, dass die hier vorgestellten Verfahren nach testpsychologischen Standards erstellt wurden und zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz geeignet sind.

Qualitätsnachweise

Als Qualitätsnachweise der Autor/innen werden veröffentlicht:

  1. Unterschriebene Autorenerklärung: Die Autorenerklärung beinhaltet detaillierte fachlich-methodische sowie praxisbezogene Auskünfte zum Verfahren bzw. Bestätigungen der AutorInnen.
  2. Ein vollständig ausgefüllter und online zugänglicher PSYNDEX Tests-Eintrag beim ZPID http://www.zpid.de/index.php?wahl=products&uwahl=fee&uuwahl=ptautor (Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation in Trier).
  3. Visualierung des Verfahrens: Zeigt ein Muster für die Auswertung und Interpretation des Verfahrens.

Sie finden die genannten Formulare und alle Details zur Einreichung unter: Was und wie ist einzureichen?

Punkte-Bewertung der Verfahren

Auf Basis der Autorenerklärung und des PSYNDEX-Eintrags ergeben sich für jedes Verfahren unterschiedliche Punkte für die Vollständigkeit und den Grad der Anforderungserfüllung. Es können auf diese Weise maximal 100 Punkte erreicht werden:

  • Davon maximal 81 Punkte für die Autorenerklärung.
  • Maximal 19 Punkte für den PSYNDEX-Eintrag (siehe Pkt. 15. der Autorenerklärung).

Für jedes Verfahren in der Verfahrensliste wird angezeigt, wie viele Punkte von insgesamt 100 erfüllt sind.