BÖP

Qualitätsverfahren einreichen

Wie erfolgt die Prüfung der Anforderungen?

Die Erfüllung aller Anforderungen wird formal von der Serviceorganisation des BÖP geprüft (alle Unterlagen und Inhalte vorhanden und vollständig).

Im Falle von fachlich-inhaltlichen Unklarkeiten werden Veröffentlichungsanträge an eine Fachredaktion zur Stellungnahme übergeben.

Bearbeitungsaufwand und Bearbeitungskosten

  1. Erste Einreichung des Verfahrens: Für diese Website und die Bearbeitung jedes Antrags auf Verfahrensveröffentlichung werden technische und personelle Ressourcen bereitgestellt. Daher wird für die Bearbeitung der Anträge und ihre Veröffentlichung sowie für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von € 290,– pro Verfahrenseinreichung eingehoben (bis Ende 2016 gilt eine reduzierte Gebühr von € 190,–).

    Der Bearbeitungsaufwand und damit verbunden die Bearbeitungskosten fallen immer an, auch wenn ihr Verfahren aufgrund fehlender Unterlagen oder Informationen nicht veröffentlicht werden kann.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags erst nach Begleichung der Bearbeitungskosten erfolgen kann.

  2. Spätere Bearbeitungen: Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 100,– pro Bearbeitungsvorgang fallen auch an, wenn spätere Ergänzungen oder Änderungen des Eintrags gewünscht sind.

Wann erfolgt die Veröffentlichung Ihres Verfahrens?

  • Mai und November: Die Veröffentlichung von eingereichten Verfahren findet in der Regel zweimal jährlich statt und zwar nach der Veröffentlichung der PSYNDEX-Einträge, die im Mai und November jeden Jahres erfolgen.
  • Vollständige Unterlagen: Es müssen alle erforderlichen Unterlagen der Autor/innen und Verfahren vollständig vorhanden sein.