BÖP

Qualitätssicherung des Prozesses

Was ist Prozessqualität?

Der gesamte Prozess der Arbeitsplatzevaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist mehr als eine Datenerhebung und Auswertung. Es gibt einige grundsätzlich gesetzlich geregelte Anforderungen und darüber hinaus auch organisatorische und fachliche Rahmenbedingungen, die sowohl für die interne Umsetzung als auch für beigezogene Beratung relevant sind.

Generell gilt, dass die rechtlichen und operativen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung bzw. Arbeitsplatzevaluierung für die physischen und psychischen Gefährdungen und Belastungen in der gleichen Weise gelten:

In beiden Fällen sind alle arbeitsbedingte Gefährdungen der spezifischen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten der Organisation mit geeigneten Methoden zu erfassen, die Ergebnisse für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten hinsichtlich ihres Risikos zu beurteilen sowie entsprechende Maßnahmen festzulegen, zu dokumentieren und umzusetzen, ihre Wirksamkeit zu überprüfen und den Prozess laufend weiter zu führen, wobei dabei die Führungskräfte und Mitarbeiter/innen zu informieren und zu beteiligen zu sind.

Die Qualität des Prozesses wird wesentlich von folgenden Faktoren bestimmt:

  • Systematische Planung: Gibt es eine systematische Planung des Vorgehens unter Beteiligung aller relevanten Akteure, bevor mit Umsetzungsschritten begonnen wird?
  • Fachwissen: Gibt im Personenkreis, der mit der Planung und Umsetzung betraut ist, ausreichend Wissen über die gesetzlichen und arbeitspsychologischen Inhalte bei der Analyse und Gestaltung von psychisch belastenden Arbeitsbedingungen?
  • Erfahrung im Projektmanagement: Verfügt dieser Personenkreis auch über Erfahrung mit Organisation und Steuerung von komplexen Prozessen mit vielen beteiligten Akteuren zwischen unterschiedlichen Interessenslagen und Motiven in Organisationen?
  • Fachkunde in der Diagnostik und Gestaltung von Arbeitsbedingungen: Werden für die Ermittlung und Bewertung wissenschaftlich fundierte Messinstrumente von sachkundigen Personen ausgewählt, vorgebeben, ausgewertet und interpretiert, sodass daraus gültige und rechtssichere Urteile über die Art und den Grad einer Risikoausprägung entstehen und begründete Empfehlungen für Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen abgeleitet werden können? Werden diese Maßnahmen passend zu den festgestellten beeinträchtigenden Bedingungen geplant, implementiert und ihre Wirksamkeit sachkundig geprüft?